Inhalts Pfad
Ambulante Rehabilitation
Ambulante ganztägige Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
- Medizinische Rehabilitation
ist erforderlich wenn Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Der DRV muss ein Antrag inklusive Befundbericht Ihres Haus- oder Betriebsarztes vorliegen.
- Anschlussheilbehandlung (AHB)
ist eine Folgebehandlung die im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt durchgeführt wird. Die Antragsstellung erfolgt über den Sozialdienst des Krankenhauses.
Ambulante Rehabilitation der gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie der Berufsgenossenschaften
- Ambulante muskuloskeletale Rehabilitation (AMR)
erfolgt über eine ärztliche Verordnung eines Vertragarztes. Ziel ist es einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen. Die Therapiedauer beträgt in der Regel 15 Werktage, 4-6 Stunden täglich.
- Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)
findet 2-3 Mal wöchentlich für ca. 2 Stunden statt und beinhaltet medizinisches Training, eine krankengymnastische Einzeltherapie sowie eine physikalische Anwendung.
Indikationen
- Orthopädisch-traumatologische Erkrankungen
- Knöcherne Verletzungen (operativ oder konservativ)
- Sehnen-, Bänder- und Muskelverletzungen (operativ oder konservativ)
- Knorpelschäden (degenerativ oder akut)
- Haltungsschäden und muskuläre Dysbalancen
- Operativer Einsatz von künstlichen Gelenken (Endoprothetik)
- Zustand nach Amputationen
- Bandscheibenoperationen
Neurologische Erkrankungen
- Zustand nach Schlaganfall (Apoplex)
- Gehirn- und Wirbelsäulenoperationen
- Periphere Nervenschädigungen
- Degenerative Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems
Erkrankungen der inneren Organe
- Wassereinlagerungen (Ödeme)
- Arterielle Gefäßerkrankungen
Fahrdienst
Für Rehabilitanden steht in medizinisch notwendigen Fällen unser hauseigener Fahrdienst mit behindertengerechten Fahrzeugen zur Verfügung.
Montag-Donnerstag: 7:30-20:00h
Freitag: 7:30 - 19:00h
Samstag: 8:30 - 12:00h










